Die Geschichte der Menschenrechte
Erst unter dem Eindruck der Menschenrechtsverletzungen des 2. Weltkrieges entstand die Europäische Menschenrechtskonvention, der die BRD am 7. August 1952 beigetreten ist.
Europäische Menschenrechtskonvention, eine 1950 von den Mitgliedern des Europarates geschlossene Konvention, mit der sie sich verpflichten, allen Personen, die ihrer Herrschaft unterstehen, bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewähren. Vor allem die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Rechte werden geschützt, insbesondere das Recht auf Leben, Freiheit von der Sklaverei, Koalitionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Schutz vor der Folter, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens. Um die Einhaltung der Konvention zu gewährleisten, wurden die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet (beide mit Sitz in Straßburg).
1945 bekräftigte die Charta der vereinten Nationen den Glauben an die Grundrechte des Menschen und setzte sich das Ziel, durch internationale Zusammenarbeit die Achtung von Menschenrechten zu fördern und zu festigen.
1948 beschloss die UN der Generalversammlung die allgemeine Erklärung der Menschenrechte die den Inhalt der Menschenrechte aufzählt.
Einen großen Schritt zur internationalen Garantie der Menschenrechte machte der internationale Pakt über Bürgerliche und politische Rechte.
1966 wurde das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beschlossen.
Zu erwähnen ist auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes 1989.
Wichtiger ist die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 und die Gleichstellung von Mann und Frau von 1976
Europäische Menschenrechtskonvention, eine 1950 von den Mitgliedern des Europarates geschlossene Konvention, mit der sie sich verpflichten, allen Personen, die ihrer Herrschaft unterstehen, bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewähren. Vor allem die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Rechte werden geschützt, insbesondere das Recht auf Leben, Freiheit von der Sklaverei, Koalitionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Schutz vor der Folter, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens. Um die Einhaltung der Konvention zu gewährleisten, wurden die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet (beide mit Sitz in Straßburg).
1945 bekräftigte die Charta der vereinten Nationen den Glauben an die Grundrechte des Menschen und setzte sich das Ziel, durch internationale Zusammenarbeit die Achtung von Menschenrechten zu fördern und zu festigen.
1948 beschloss die UN der Generalversammlung die allgemeine Erklärung der Menschenrechte die den Inhalt der Menschenrechte aufzählt.
Einen großen Schritt zur internationalen Garantie der Menschenrechte machte der internationale Pakt über Bürgerliche und politische Rechte.
1966 wurde das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beschlossen.
Zu erwähnen ist auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes 1989.
Wichtiger ist die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 und die Gleichstellung von Mann und Frau von 1976
RFW-Flensburg - 5. Okt, 18:31