Die Menschenrechte allgemein
Definition:
Allgemein werden darunter die "angeborenen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten, die dem einzelnen schon aufgrund seines Menschseins zustehen und die deshalb im Unterschied zu den Bürgerrechten von der Staatsangerhörigkeit unabhängig sind"
Heute gilt in vielen anerkannten Kulturen die "goldene Regel" die besagt: Wir wollen andere so behandeln, wie wir von anderen selber behandelt werden wollen.
Allgemein werden darunter die "angeborenen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten, die dem einzelnen schon aufgrund seines Menschseins zustehen und die deshalb im Unterschied zu den Bürgerrechten von der Staatsangerhörigkeit unabhängig sind"
Heute gilt in vielen anerkannten Kulturen die "goldene Regel" die besagt: Wir wollen andere so behandeln, wie wir von anderen selber behandelt werden wollen.
RFW-Flensburg - 5. Okt, 18:26